Folgende Personengruppen/Betriebe werden gefördert:
- Gewerbliche Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Jugendherbergen, öffentlich zugängliche gewerbliche Gastronomiebetriebe oder Schneesportschulen in Österreich:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem aufrechten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- Inhaberinnen und Inhaber mit Kundenkontakt
- Dienstleister mit Kundenkontakt
- Reisebetreuer mit Kundenkontakt in einem aufrechten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungserhältnis zu einem Reisebüro
- Selbständige und Beschäftigte des reglementierten Gewerbes des Fremdenführers oder des freien Gewerbes des Reisebetreuers mit Kundenkontakt
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter:
www.sichere-gastfreundschaft.at